PILSEN INDUSTRY, s.r.o.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig ab 6. Oktober 2026

1. Einleitende Bestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Beziehungen zwischen der PILSEN INDUSTRY, s.r.o., Sitz Koželužská 3034/1, Jižní Předměstí, 301 00 Pilsen, Tschechische Republik, ID-Nr. 23416645, eingetragen im Handelsregister beim Kreisgericht Pilsen, Abteilung C, Einlage 46916 („Auftragnehmer“), und ihren Kunden („Auftraggeber“) bei der Erbringung von Service-, Technologie-, Montage-, Betriebs- und Transportleistungen.

Die AGB gelten für Verträge zwischen Unternehmern. Regelungen im Vertrag, in der Bestellung oder im bestätigten Angebot haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Vertragsschluss

Der Auftraggeber sendet seine Anfrage per E-Mail, telefonisch oder über das Formular auf der Website. Auf dieser Grundlage erstellt der Auftragnehmer ein Angebot mit Leistungsumfang, Preis und voraussichtlichem Termin. Angebote gelten 30 Tage, sofern nicht anders angegeben.

Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Vertragsunterzeichnung oder Beginn der Arbeiten auf Grundlage eines abgestimmten Angebots zustande. Bei dringenden Serviceeinsätzen kann der Auftrag auch mündlich erteilt und anschließend per E-Mail bestätigt werden.

3. Umfang und Ausführung der Leistungen

Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen mit fachlicher Sorgfalt, im Einklang mit den geltenden rechtlichen und technischen Vorschriften sowie den Regeln des Arbeitsschutzes. Er kann bewährte Subunternehmer einsetzen und haftet für deren Arbeit wie für eigene.

Leistungen über den vereinbarten Umfang hinaus (Mehrleistungen) erbringt der Auftragnehmer nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber. Duldet eine Mehrleistung aus Sicherheitsgründen oder zur Abwendung eines Schadens keinen Aufschub, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich.

4. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber sorgt für rechtzeitigen Zugang zum Arbeitsort, die nötigen Medien, die Übergabe von Unterlagen und Informationen zur Anlage sowie für die Unterweisung der Mitarbeiter des Auftragnehmers in die Risiken und Arbeitsschutzregeln vor Ort. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verlängern die Leistungsfrist entsprechend.

5. Leistungstermine

Die Termine ergeben sich aus dem Angebot oder Vertrag. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen durch Umstände, die er nicht beeinflussen konnte, insbesondere verspätete Teilelieferungen der Hersteller, ungünstige Bedingungen vor Ort oder höhere Gewalt.

6. Preis und Zahlungsbedingungen

Der Preis richtet sich nach Angebot oder Vertrag. Sofern nicht anders vereinbart, stellt der Auftragnehmer nach Abschluss und Übergabe der Arbeiten Rechnung, bei längerfristigen Aufträgen nach vereinbarten Meilensteinen. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung zahlbar. Bei Zahlungsverzug stehen dem Auftragnehmer gesetzliche Verzugszinsen zu.

7. Übergabe und Abnahme

Über die Übergabe der Arbeiten wird ein Übergabeprotokoll erstellt oder die Übergabe auf andere nachweisbare Weise bestätigt. Geringfügige Mängel, die den sicheren Betrieb der Anlage nicht beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; der Auftragnehmer beseitigt sie im vereinbarten Zeitraum.

8. Mängelhaftung und Gewährleistung

Der Auftragnehmer haftet für Mängel der ausgeführten Arbeiten während der vereinbarten Gewährleistungsfrist; ist keine vereinbart, beträgt sie 6 Monate ab Übergabe. Für gelieferte Teile und Anlagen gilt die Garantie des Herstellers. Mängel sind unverzüglich nach ihrer Feststellung schriftlich anzuzeigen.

Die Gewährleistung gilt nicht für Mängel durch unsachgemäße Bedienung, Nichteinhaltung der Betriebsvorschriften, normalen Verschleiß oder Eingriffe Dritter.

9. Haftung für Schäden

Der Auftragnehmer haftet für Schäden aus der Verletzung seiner Pflichten im gesetzlich und vertraglich festgelegten Umfang. Die Parteien können im Vertrag eine Haftungsbegrenzung vereinbaren, insbesondere für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn.

10. Schlussbestimmungen

Für nicht geregelte Fragen gilt das Recht der Tschechischen Republik, insbesondere das Gesetz Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch. Der Auftragnehmer kann diese AGB ändern; für bereits geschlossene Verträge gilt die am Tag des Vertragsschlusses gültige Fassung.

Diese AGB treten am 6. Oktober 2026 in Kraft.